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Über seine Regionalorganisationen sind dem
Handelsverband NRW ca. 25.000 Handelsunternehmen aller
Branchen und Betriebsformen angeschlossen. Der EHV NRW ist der
führende Tarifträgerverband des Einzelhandels und zählt zu den
größten Arbeitgeberverbänden im Lande. |
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| Unsere Aufgabe ist es, die
Arbeits-, Ausbildungs- und Wirtschaftsbedingungen im Einzelhandel zu
fördern. |
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| Den jeweiligen Unternehmen
steht es frei, sich dem Handelsverband als tarifgebundenes
Mitglied anzuschließen, oder eine sog. OT-Mitgliedschaft - ohne
Tarifbindung - zu unterhalten. Für die tarifgebundenen Mitglieder
wurden folgende Branchentarifverträge vereinbart: |
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- Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.05.2009
- Lohntarifvertrag, gültig ab 01.05.2009
- Tarifvertrag Tankstellen, gültig ab 01.05.2009
- Manteltarifvertrag, gültig ab 01.01.2007
- Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
- Protokollnotiz vom 11.06.2009 zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
- Tarifvertrag Sonderzahlungen, gültig ab 01.04.2007
- Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.12.2000
- Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen,
gültig ab 01.12.2000
- Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01.01.2006
- Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
- Anlage zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
- Tarifvertrag über Altersvorsorgesonderbetrag, gültig ab 01.01.2006
- Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 25.07.2008
- Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 11.06.2009
- Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit, gültig ab 01.01.2000
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| Für die Mitglieder der
Einzelhandelsverbände in Nordrhein-Westfalen sind die Texte aller
vorstehenden Verträge abgedruckt in der EHV-Broschüre
"Tarifverträge Einzelhandel NRW" - Stand: 11. Juni 2009 |
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| Wir sind Mitglied der
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen. |