Handelsverband NRW -
größter Arbeitgeberverband des Handels in Nordrhein-Westfalen

Über seine Regionalorganisationen sind dem Handelsverband NRW ca. 25.000 Handelsunternehmen aller Branchen und Betriebsformen angeschlossen. Der EHV NRW ist der führende Tarifträgerverband des Einzelhandels und zählt zu den größten Arbeitgeberverbänden im Lande.

Unsere Aufgabe ist es, die Arbeits-, Ausbildungs- und Wirtschaftsbedingungen im Einzelhandel zu fördern.
Den jeweiligen Unternehmen steht es frei, sich dem Handelsverband als tarifgebundenes Mitglied anzuschließen, oder eine sog. OT-Mitgliedschaft - ohne Tarifbindung - zu unterhalten. Für die tarifgebundenen Mitglieder wurden folgende Branchentarifverträge vereinbart:
  • Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.05.2009
  • Lohntarifvertrag, gültig ab 01.05.2009
  • Tarifvertrag Tankstellen, gültig ab 01.05.2009
  • Manteltarifvertrag, gültig ab 01.01.2007
  • Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
  • Protokollnotiz vom 11.06.2009 zum Manteltarifvertrag vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag Sonderzahlungen, gültig ab 01.04.2007
  • Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen, gültig ab 01.12.2000
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung gültig ab 01.01.2006
  • Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Anlage zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag über Altersvorsorgesonderbetrag, gültig ab 01.01.2006
  • Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 25.07.2008
  • Tarifvertrag Vorsorgeleistung vom 11.06.2009
  • Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit, gültig ab 01.01.2000
        
Für die Mitglieder der Einzelhandelsverbände in Nordrhein-Westfalen sind die Texte aller vorstehenden Verträge abgedruckt in der EHV-Broschüre "Tarifverträge Einzelhandel NRW" - Stand: 11. Juni 2009
Wir sind Mitglied der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen.