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Pressemitteilung, 22.07.2005

200- und 500-Euro-Noten müssen nicht akzeptiert werden

 

 

Düsseldorf, 22.07.2005 - In Düsseldorf und anderen Städten mehren sich in jüngster Zeit Stimmen, die von unangenehmen Vorkommnissen beim Bezahlen mit 200- und 500-Euro-Banknoten berichten. In der Praxis stellt sich die Frage, ob entsprechende Geldscheine in jedem Fall als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen. Antwort: Sie müssen nicht.

Die Deutsche Bundesbank teilte dem Einzelhandelsverband NRW auf Anfrage mit, dass nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. Folglich sei es, so die Bundesbank, den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Es verstößt also grundsätzlich nicht gegen geltendes Währungsrecht, wenn Einzelhandelsgeschäfte bestimmte Banknotenstückelungen nicht akzeptieren. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit das öffentliche Recht, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.

 

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