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Düsseldorf, 27.12.2005

Silvester-Feuerwerk: Verkauf ab 29. Dezember

 

 

Am Donnerstag, dem 29. Dezember, beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II an über 18-Jährige verkauft werden. Der Verkauf läuft bis einschl. 31. Dezember. Dies teilte heute der Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen (EHV NRW) mit.

Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons, Knallplättchen für Spielzeugpistolen oder Tretknaller darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an jedermann abgeben. Der Verband empfiehlt jedoch, auch diese nur dann an Kinder unter zwölf Jahren abzugeben, wenn sichergestellt ist , dass sie lediglich unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Damit hilft der Einzelhandel, Unfälle mit Feuerwerk zu verhüten.

Beim Kauf des Feuerwerks sollte unbedingt kontrolliert werden, ob die Artikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM-PI oder II – vierstellige Zahl) tragen. Feuerwerkskörper dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie und ihre Verpackungen in Deutsch und außerdem leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis 'Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten' tragen.

Der Einzelhandelsverband warnt vor Kauf bei fliegenden Händlern. EHV-Sprecherin Waltraud Loose: „Egal wie verlockend die Preise dort sind, nur beim Einzelhandel haben die Käufer die Garantie, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.“ Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen wegen Materialfehlern ausgeschlossen.

Waltraud Loose

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