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Düsseldorf/Kleve 16. November 2006
LÖG NRW : Neue Möglichkeiten für den Handel

 

 

Pünktlich zum Beginn des diesjährigen Weihnachtsgeschäftes hat die Landesregierung NRW das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LÖG NRW - verabschiedet.

Vermutlich schon ab Dienstag nächster Woche (21.11.) dürfen die Geschäfte von montags bis samstags rund um die Uhr öffnen. Sonntags bleiben die Läden grundsätzlich geschlossen, vier Ausnahmen vom Öffnungsverbot können pro Jahr von den zuständigen Städten und Gemeinden auf Antrag festgelegt werden.

Der Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen begrüßt das neue Gesetz in weiten Teilen, findet sich doch darin die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen bei gleichzeitigem Schutz der Sonn- und Feiertage wieder. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten kommentiert: "Durch die Verabschiedung des neuen Ladenöffnungsgesetzes eröffnet sich für den Handel die Möglichkeit, werktags gemeinsam mit den Kunden die für beide Seiten günstigsten Öffnungsmöglichkeiten je nach Branche und Standort zu erproben."

Befragungen der Mitgliedsunternehmen ergaben noch kein einheitliches Bild bezüglich der geplanten Inanspruchnahme der neuen Öffnungsmöglichkeiten. Erst eine Minderheit der Geschäfte hat sich bislang entschlossen, die Öffnungszeiten probeweise im Weihnachtsgeschäft in den Abendstunden auszudehnen. Zu diesem Kreis zählen überwiegend große, innenstadtnahe Geschäfte sowie Fachmarkt- und Einkaufscenter. Die Öffnungszeiten werden je nach Standort entschieden. Viele kleine Unternehmen, vor allem in Stadtteilen und im ländlichen Raum, begegnen dagegen den neuen Regelungen mit Skepsis, da dort auch die nach bisheriger Rechtslage möglichen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr keine Akzeptanz beim Kunden fanden.

Vom neuen Gesetz können jedoch alle Angebotsformen, Branchen und Lagen und natürlich vor allem die Einzelhandelskunden profitieren. Es eröffnen sich Möglichkeiten für Events mit Verkaufsgelegenheit außerhalb der bislang möglichen Öffnungszeiten auch nach 20.00 Uhr. Viele Handelsunternehmen sowie die zahlreichen Werbe- und Interessengemeinschaften werden dies zu nutzen wissen.

Dr. Achten: "Es wird jetzt Aufgabe der Werbe- und Interessengemeinschaften sein, miteinander je nach Standort Kernöffnungszeiten zu vereinbaren, damit kein Kunde vor verschlossener Ladentür steht. Umsatzzuwächse erwarten wir jedoch kurz- bis mittelfristig nicht."

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Ansprechpartnerin: Waltraud Loose, Geschäftsführerin

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