| Pünktlich zum Beginn des
diesjährigen Weihnachtsgeschäftes hat die Landesregierung NRW das
Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LÖG NRW - verabschiedet.
Vermutlich schon ab Dienstag nächster Woche (21.11.) dürfen die
Geschäfte von montags bis samstags rund um die Uhr öffnen.
Sonntags bleiben die Läden grundsätzlich geschlossen, vier
Ausnahmen vom Öffnungsverbot können pro Jahr von den zuständigen
Städten und Gemeinden auf Antrag festgelegt werden.
Der Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen begrüßt das neue
Gesetz in weiten Teilen, findet sich doch darin die Freigabe der
Ladenöffnungszeiten an Werktagen bei gleichzeitigem Schutz der
Sonn- und Feiertage wieder. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter
Achten kommentiert: "Durch die Verabschiedung des neuen
Ladenöffnungsgesetzes eröffnet sich für den Handel die
Möglichkeit, werktags gemeinsam mit den Kunden die für beide
Seiten günstigsten Öffnungsmöglichkeiten je nach Branche und
Standort zu erproben."
Befragungen der Mitgliedsunternehmen ergaben noch kein
einheitliches Bild bezüglich der geplanten Inanspruchnahme der
neuen Öffnungsmöglichkeiten. Erst eine Minderheit der Geschäfte
hat sich bislang entschlossen, die Öffnungszeiten probeweise im
Weihnachtsgeschäft in den Abendstunden auszudehnen. Zu diesem Kreis
zählen überwiegend große, innenstadtnahe Geschäfte sowie
Fachmarkt- und Einkaufscenter. Die Öffnungszeiten werden je nach
Standort entschieden. Viele kleine Unternehmen, vor allem in
Stadtteilen und im ländlichen Raum, begegnen dagegen den neuen
Regelungen mit Skepsis, da dort auch die nach bisheriger Rechtslage
möglichen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr keine Akzeptanz beim Kunden
fanden.
Vom neuen Gesetz können jedoch alle Angebotsformen, Branchen und
Lagen und natürlich vor allem die Einzelhandelskunden profitieren.
Es eröffnen sich Möglichkeiten für Events mit Verkaufsgelegenheit
außerhalb der bislang möglichen Öffnungszeiten auch nach 20.00
Uhr. Viele Handelsunternehmen sowie die zahlreichen Werbe- und
Interessengemeinschaften werden dies zu nutzen wissen.
Dr. Achten: "Es wird jetzt Aufgabe der Werbe- und
Interessengemeinschaften sein, miteinander je nach Standort
Kernöffnungszeiten zu vereinbaren, damit kein Kunde vor
verschlossener Ladentür steht. Umsatzzuwächse erwarten wir jedoch
kurz- bis mittelfristig nicht."
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Ansprechpartnerin: Waltraud Loose, Geschäftsführerin |