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Düsseldorf/Kleve 19. Oktober 2006
Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW -
Handel machte Standpunkt deutlich

 

 

Bei der gestrigen, mehr als vierstündigen Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum geplanten LÖG, konnte der Einzelhandelsverband NRW die zuvor schriftlich abgegebene Stellungnahme gemeinsam mit der LAG vortragen und erläutern.

Die Verbände sprachen sich im Einklang mit den Industrie- und Handelskammern in NRW für die

  • vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen und
  • Schutz der Sonn- und Feiertage (mit vier Ausnahmen pro Jahr)

aus, wie es der Gesetzesentwurf auch vorsieht.

Kritik übten sie an den neuen Regelungen zum Reisebedarf, der Erweiterung der Sonntagsöffnungen im Bereich der Waren zum sofortigen Verzehr, Ge- und Verbrauch, den Sonntagsverkauf bei Veranstaltungen oder bei Museen, an den Sonderregelungen für begrenzte Sonntagsöffnung am 24. Dezember und Sonntagsverkauf in allen Personen-Bahnhöfen in Städten mit über 200.000 Einwohnern.

Begrüßt wurde, dass die (vier) möglichen verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr künftig keinen Anlass (Messen, Märkte o.ä.) benötigen sollen. Gefordert wurde hingegen, dass Sonntagsöffnung wie bisher an einem Adventssonntag, der in den November fällt, möglich sein sollte.

Geplant ist, dass der Landtag das Gesetz am 15./16. November in zweiter/dritter Lesung beschließt.

Somit ist ein Inkrafttreten noch im November 2006 wahrscheinlich.

Rückfragen unter 0211-49806-25/-22

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