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Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen findet die
grundsätzliche Zustimmung des Einzelhandelsverbandes
Nordrhein-Westfalen (EHV). Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer
des Einzelhandelsverbandes: "Eine Freigabe des
Ladenschlusses an Werktagen eröffnet Chancen zur individuellen
Ausrichtung der Ladenöffnungszeiten an Kundenbedürfnisse. Wenn
auch nicht zu erwarten ist, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes
flächendeckend in großem Maße Ausdehnungen der Öffnungszeiten in
die Abendstunden hinein stattfinden, sind doch Tankstellen und
Kioske Beleg dafür, dass entsprechende Bedürfnisse bei den Kunden
vorhanden sind."
Eine Freigabe des Ladenschlusses an Sonntagen lehnt der Verband
hingegen ab. "Die bestehenden Möglichkeiten zur
Durchführung von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen halten wir
für ausreichend, wünschen uns aber eine Erleichterung für
Bentragungs- und Genehmigungsverfahren bei verkaufsoffenen
Sonntagen", erläutert Achten.
Umsatzsteigerungen werden durch eine Liberalisierung in
gesamtwirtschaftlicher Betrachtung nicht erwartet, allenfalls
Verschiebungen innerhalb der Branche. Ähnlich wird es sich nach
Einschätzung des Verbandes mit Beschäftigungseffekten verhalten.
"Wir sehen in einer Liberalisierung des
Ladenschlussgesetzes mehr Chancen als Risiken. Wie bei den
vorhergehenden Liberalisierungen auch, wird es jetzt Aufgabe sein zu
überprüfen, ob eine Veränderung der angebotenen Öffnungszeiten
für den jeweiligen Betrieb sinnvoll ist oder nicht",
resümiert Achten.
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Ansprechpartner: Dr. Peter Achten |