Am Freitagabend (10.02.) konnten die Tarifverhandlungen im
NRW-Einzelhandel nach 10-monatiger Dauer erfolgreich abgeschlossen
werden. In Dortmund einigten sich die Tarifparteien EHV, LAG und
Verdi auf einen Kompromiss mit folgenden Eckpunkten:
- 17 Nullmonate beim Entgelt
- Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. September 2006 um 1
%
- Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, zahlbar im April 2006 /
Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, zahlbar im April 2007
- Laufzeit: 1. April 2005 bis 30. April 2007 (1 Monat
Laufzeitverlängerung in NRW)
- Die Einmalzahlungen können durch freiwillige
Betriebsvereinbarung erfolgsabhängig ausgestaltet werden, also
je nach Unternehmenserfolg auf Null reduziert und bis auf den
doppelten Betrag erhöht werden
- In den Jahren 2007 und 2008 können weitere Zahlungen von 75
Euro bzw. 150 Euro erfolgsabhängig ausgestaltet werden. Kommt
es zu keiner Variabilisierungsvereinbarung, so entsteht kein
Zahlungsanspruch
- Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (tarifliche
Öffnungsklausel für betriebliche Bündnisse)
- Verlängerung des Manteltarifvertrages mit einer
Kündigungsfrist zum Jahresende 2006 und einem
Sonderkündigungsrecht bei Änderung des Ladenschlussgesetzes
(Kündigungsfrist auf 1 Monat verkürzt)
- Tarifvertrag Sonderzahlungen wird ab 01.01.2006 wieder in
Kraft gesetzt (keine Ansprüche für Mitarbeiter, die bis
28.02.2006 ausscheiden)
· Protokollnotizen mit Klarstellung zum
Nachtarbeitsvermeidungsgebot § 6 Abs. 2 MTV und
Verhandlungsverpflichtung zur Arbeitszeit-Flexibilisierung §§
2 Abs.2, 5 Abs. 4 MTV
- Betriebliche Möglichkeit der Entdynamisierung des
Urlaubsgeldes auf einen 500-Euro-Festbetrag bei betrieblicher
Umwidmung von Urlaubsgeld in Altersvorsorgesonderbetrag
Der Tarifabschluss wurde von allen Parteien ohne Erklärungsfrist
abgeschlossen.
Mit der Wiederinkraftsetzung des Tarifvertrages Sonderzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wurde eine im Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen seit sechs Jahren bestehende Sondersituation aus
der Welt geschaffen.
Der tarifliche Weihnachtsgeldanspruch berechnet sich danach wieder
nach der auch in den übrigen Bundesländern gültigen Formel 62.5 %
vom jeweiligen Tarifentgeltanspruch des Arbeitnehmers.
Für das Urlaubsgeld wurde ein neuer betrieblicher Spielraum
geschaffen:
Variante A (dynamisch):
Das Urlaubsgeld berechnet sich wie früher üblich mit 50 % vom
Endgehalt der Verkäufer-Gehaltsgruppe I und beträgt damit 993
Euro für das Urlaubsjahr 2006 bzw. 1.003 Euro für 2007.
Variante B (entdynamisiert):
Das Urlaubsgeld wird auf einen Festbetrag von 500 Euro
reduziert. Hierzu vereinbarten die Tarifparteien unter Ziffer IV des
Dortmunder Abschlusses, dass die Betriebsparteien durch freiwillige
Betriebsvereinbarung den Urlaubsgeldanspruch für in Vollzeit
beschäftigte erwachsene Arbeitnehmer in Höhe von 50 % des
jeweiligen tariflichen Entgeltanspruchs für das letzte Berufsjahr
der Gehaltsgruppe I des Gehaltstarifvertrages nach dem jetzt (2006)
geltenden Tarifschema am Stichtag 1. Januar des jeweiligen
Kalenderjahres abzüglich 500 EUR (reduzierter Urlaubsgeldbetrag
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 u. 3 TV Sonderzahlungen Teil A.
Urlaubsgeld) als Altersvorsorgesonderbetrag festsetzen (umwidmen).
Dieser Altersvorsorgesonderbetrag wird dynamisch ausgestaltet und
zukünftig entsprechend (prozentual) der tariflichen
Entgelterhöhung für das Verkäufer-Eckgehalt (G I 6 Berufsjahr GTV)
erhöht (Stichtag: 1. Januar des Kalenderjahres).
In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber eine
entsprechende Zusage auf einen Altersvorsorgesonderbetrag gegenüber
den Arbeitnehmern schriftlich erklären.
(Die im Zusammenhang mit der Umwidmung von Urlaubsgeld in
Altersvorsorgeleistungen vorzunehmenden Detailformulierungen haben
die Tarifparteien einer gemeinsamen Redaktions- und
Expertenkommission übertragen, um sozialversicherungsrechtliche
Fragen und Wechselwirkungen zu bestehenden Tarifwerken und im
Interesse einer optimalen Verwirklichung des vereinbarten Zieles
angemessen zu berücksichtigen.)
Im übrigen vereinbarten die Tarifvertragsparteien in Sachen
Altersvorsorgesonderbetrag eine Revisionsklausel, derzufolge bis
spätestens 31.12.2007 die Erfahrungen mit dem neuen Tarifvertrag
und die betriebliche Umsetzung beraten und ggf. erforderliche
Anpassungen des Tarifvertrages vorgenommen werden.
Für den Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen äußerten sich
Verhandlungsführer Rainhardt von Leoprechting und die Mitglieder
der EHV-Tarifkommission zufrieden mit dem in Dortmund erzielten
Kompromiss. Nicht zuletzt trägt der Abschluss dem Wunsch der
Unternehmen nach größeren Spielräumen für die betriebliche
Ausgestaltung von Tarifinhalten Rechnung. Die moderate Erhöhung der
Entgelte und die lange Laufzeit sorgen zusätzliche für Akzeptanz
und schaffen Planungssicherheit. Mit der Umwidmung von
Urlaubsgeldbeträgen in Altersvorsorgeleistungen beschreiten die
Tarifpartner einen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber (ersparte
Sozialversicherungsbeiträge) gleichermaßen attraktiven weg.
Heinz Trompetter |