Nach neunmonatigem Verhandlungsmarathon erzielten die
Einzelhandelsarbeitgeber im Tarifgebiet Berlin den ersten
Tarifabschluss für die Branche. Im Berliner Einzelhandel konnte am
4. Januar 2005 ein Tarifabschluss mit folgenden Eckwerten erzielt
werden:
- 17 Nullmonate
- Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. Dezember 2006 um 1 %
- Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, zahlbar im April 2006
- Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, zahlbar im April 2007
- Die beiden Einmalzahlungen sind auf übertarifliche Leistungen
anrechenbar.
- Laufzeit: 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2007
- Der Fälligkeitszeitpunkt der Einmalzahlungen kann durch
Betriebsvereinbarungen verschoben werden
- Die beiden Einmalzahlungen können durch freiwillige
Betriebsvereinbarung erfolgsabhängig ausgestaltet werden, also
je nach Unternehmenserfolg auf Null reduziert und bis auf den
doppelten Betrag erhöht werden.
- In den Jahren 2007 und 2008 können weitere Zahlungen in Höhe
von 75 Euro bzw. 150 Euro erfolgsabhängig ausgestaltet werden.
Kommt es zu keiner Variabilisierungsvereinbarung so entsteht
kein Zahlungsanspruch.
- Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (tarifliche
Öffnungsklausel für betriebliche Bündnisse)
- Verlängerung des Manteltarifvertrages mit einer
Kündigungsfrist zum Jahresende 2006 und einem
Sonderkündigungsrecht bei Änderung des Ladenschlussgesetzes
Auf Arbeitgeberseite hat der Tarifpolitische Beirat des HDE die
Berliner Einigung zum Pilotabschluss erklärt. Der Beirat, der sich
aus Vertretern aller Landesverbände zusammensetzt, empfiehlt, die
Elemente des Berliner Abschlusses in den übrigen Tarifgebieten zu
übernehmen. Damit könnte die seit neun Monaten dauernde
Verhandlungsrunde im Einzelhandel nun schnell beendet werden.
Im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen treffen die Parteien sich am
10. Februar 2006 in Dortmund zur 5. und dann möglicherweise
entscheidenden Verhandlungsrunde.
Heinz Trompetter |