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Im Düsseldorfer Haus des Handels verständigten sich heute in der siebten Verhandlungsrunde die Tarifparteien auf einen Tarifabschluss. Damit endet der über 18 Monate andauernde Tarifkonflikt im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. Der Tarifabschluss orientiert sich am Pilotabschluss aus Baden-Württemberg unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Ulrich Köster, erklärt:
Der Abschluss beinhaltet eine Erhöhung der Entgelte um 3,0 Prozent ab dem 1. Mai 2008 zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro für den Zeitraum Mai 2007 bis April 2008. Weiterhin wurde für die Arbeitnehmer/-innen in den Verkaufsstellen des Einzelhandels für die Jahre 2009 und 2010 eine Vorsorgeleistung von je 150 Euro vereinbart, die wahlweise in Form eines Beitrags zur Altersvorsorge oder als Guthaben für Langzeitkonten gewährt wird.
In der für die Arbeitgeberseite zentralen Frage des Abbaus von Zeitzuschlägen entfallen die Samstagszuschläge bis 18.30 Uhr. Damit ist der Samstag ein normaler Arbeitstag im Einzelhandel in NRW. Vereinbart wurde im Übrigen, im nächsten Jahr in Gespräche über Erfahrungen mit den Spätöffnungszuschlägen sowie Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung einzutreten. Auch wollen die Tarifparteien zukünftig Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erörtern.
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Einzelhandel und der Entwicklung der Tarifeinkommen ist die Arbeitgeberseite mit dem vorliegenden Abschluss bis an die Grenze des Vertretbaren gegangen. Der Wegfall der Samstagszuschläge ist ein erster bedeutsamer Schritt zur Anpassung der Tarifverträge des Einzelhandels in NRW an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten.
Der Tarifabschluss für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen stellt einen wichtigen Baustein zum Erhalt der Flächentarifverträge dar und ist Beleg, dass die Tarifparteien auch in schwierigen Situationen in der Lage sind, sachgerechte Lösungen zu finden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Mindestlöhne ist dies ein klares Signal an die Politik, dass die Festlegung von Mindestentgelten Aufgabe der Tarifvertragsparteien und nicht des Staates ist.
Ansprechpartner:
Dr. Peter Achten (EHV NRW)
Martin H. Scheier (BAG NRW)
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