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Seit dem 1. April dieses Jahres befindet sich der Lohn- und
Gehaltstarifvertrag für den NRW-Einzelhandel im gekündigten
Zustand. Wann ein Neuabschluss mit der Gewerkschaft ver.di zustande
kommt, ist in Anbetracht des bisherigen Verhandlungsverlaufs derzeit
schwer prognostizierbar. Zahlreiche Verhandlungsrunden führten auch
in anderen deutschen Tarifbezirken bislang nicht zu einem Durchbruch
im Sinne eines Pilotabschlusses.
Nach einem weiteren vergeblichen Versuch in Hamburg konnte
zuletzt am Montag (05.12.) der Landesverband des Bayerischen
Einzelhandels in der siebten Verhandlungsrunde mit ver.di ebenfalls
keine Einigung über einen neuen Vertrag mit zweijähriger Laufzeit
erzielen. Die Gewerkschaft lehnte dort das Angebot des Verbandes ab,
das für die Arbeiter und Angestellten für das Kalenderjahr 2006
eine Einmalzahlung von 150 Euro, sowie eine Erhöhung der Löhne und
Gehälter zum 01.01. 2007 um 0,5 Prozent beinhaltet hätte. Diese
Zugeständnisse hatten die Arbeitgeber des bayerischen Einzelhandels
mit der Forderung verknüpft, dass das tarifliche Weihnachtsgeld
zukünftig in Höhe von 150 Euro variabel ausgestaltet werden kann,
also durch entsprechende innerbetriebliche Vereinbarungen um 150
Euro erhöht oder aber auch, bei Bedarf, abgesenkt werden kann.
Zusätzlich hatte die Arbeitgeberseite einen Tarifabschluss zur
Beschäftigungssicherung gefordert, um Betrieben in wirtschaftlich
angespannter Situation zu ermöglichen vom Tarifvertrag abzuweichen.
Die Verhandlungsführungen der nordrhein-westfälischen
Tarifparteien haben sich in dieser Woche darauf verständigt, die
nach drei Verhandlungen untergesprochenen Gespräche unmittelbar
dann wieder aufzunehmen, wenn in anderem anderen Tarifbezirk ein
Abschluss gelingen sollte. Nordrhein-Westfalen befindet sich
insofern derzeit in der ‚Warteschleife'.
Heinz Trompetter, Hauptgeschäftsführer |