| Auch nach der
Liberalisierung des Wettbewerbsrechts wollen die Verbraucher die
Schlussverkäufe beibehalten. Dies hatte sich bereits nach dem
ersten "freiwilligen" Sommerschlussverkauf im vergangenen
Jahr gezeigt. Augrund der überwiegend positiven Erfahrungen des
Sommers werden deshalb nun auch regional und bundes-weit
Winterschlussverkäufe durchgeführt werden.
Für den Einzelhandelsverband NRW erklärt Hauptgeschäftsführer
Heinz Trompetter: "Es spricht vieles dafür, die lieb gewordene
Einrichtung WSV nicht aufzugeben. Die Medienresonanz ist nach wie
vor enorm groß. Und trotz einzelner vorgezogener Rabattaktionen ist
der Schlussverkauf als wichtiges Signal nicht nur für die Kunden
un-erlässlich. Die Geschäfte können ihre Läger räumen und das
Saisonfinale einläuten."
In diesem Jahr wird der Start des WSV gegenüber dem früher
gesetzlich geregelten Beginn um eine Woche auf den 24. Januar
vorgezogen werden. Damit wird im Rhein-land eine Überschneidung mit
der Karnevalswoche vermieden.
Wichtig für den Verbraucher: Nach der Änderung des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb dürfen jetzt auch Möbel,
Haushaltswaren und Elektroartikel in den Schlussverkäufen angeboten
werden. Die Beschränkung auf Textilien, Lederwaren und Sportartikel
ist durch die Neufassung des Gesetzes entfallen. |